Alle Vereinsmitglieder sind eingeladen an der Vollversammlung des Verein Bürger*innenKRAFTwerk Schönbühel-Aggsbach teilzunehmen. In der Vollversammlung werden grundlegende Beschlüsse zur Vereinstätigkeit behandelt.
Die Vollversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes. Sie ist das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.
2. Vollversammlung
Termin: 7.Februar 2024
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Siecherbachweg 3, 3394 Schönbühel (bei Martina Kuchler & Lagler Erich)
Tagesordnung:
Entgegennahme der Jahresberichte
Information des geschäftsführenden Ausschusses über die finanzielle Gebarung des Vereins
(otional) Genehmigung der Kooptierung von Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses
Prüfungsbericht der Rechnungsprüferinnen über Ergebnis der Überprüfung
Bericht der Rechnungsprüferinnen über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel
Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses und zwischen Rechnungsprüfern und dem Verein
Entlastung des geschäftsführenden Ausschusses
Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen und Angelegenheiten:
Höhe der Mitgliedsbeiträge
Höhe der Beiträge für EEG Mitglieder
Zusätzliche Tagesordnungspunkte zur Vollversammlung können bis längstens vier Wochen vor der Vollversammlung beim geschäftsführenden Ausschuss schriftlich eingereicht werden.
Allgemeines
Auf dein Kommen freuen sich die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschuss:
Martina Kuchler (Schriftführerin), Klaus Neundlinger (Schatzmeister)
und Erich Lagler (Obmann)
Statuten siehe https://www.schb-aggs.at/verein-statuten
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