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Profitiere vom Beitritt zur Energiegemeinschaft

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Registriere deine(n) Smartmeter / Stromzähler

Die Energiegemeinschaft bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Erzeugern und Verbrauchern von erneuerbarer Energie. Auch Teilnehmer, die keinen eigenen Strom produzieren, sind herzlich eingeladen mitzumachen.

Die erneuerbare Energie der Energiegemeinschaft wird bevorzugt lokal an die Teilnehmer*innen geliefert oder von ihnen verbraucht, wodurch ein direkter und nachhaltiger Weg geschaffen wird, ohne die übergeordneten Netze zu belasten.

Mit deiner Registrierung und Teilnahme kannst du aktiv dazu beitragen, die Nutzung sauberer Energie zu fördern und die Umweltbelastung zu verringern.

Damit erneuerbare Energie einen Weg findet!
Netzpunkt Registrieren

Zählpunkt Online Registrieren

ENERGIERICHTUNG des Zählpunkt(Netzpunkt)

ENERGIE-RICHTUNG des Zählpunkt
EINSPEISUNG - zur Überschusslieferung
BEZUG -bekommt Strom geliefert

EVN-Netz Zählpunkt-Nummer

Smart-Meter Zählpunkt(Netzpunkt)-Nummer für Teilnahme melden

Wähle die gewünschte Art der Bereitstellung der Netzpunktnummer
Langform (Beginnt mit AT0020 000..)
Kurzform (nur die letzten 9 Stellen der ZP-NR eintragen)
ein Foto von einer Abrechnung mit sichtbarer Zählpunktnummer hochladen
QR Code des Netzpunkt hochladen

die Nummer findest du auf einer Abrechnung und Beginnt mit AT002000000

Zählpunkt (Smart-Meter) Standort

Mitglieds-Status im Verein Bürger*innenKRAFTwerk

Teilnehmende an der Energiegemeinschaft werden zum EEG-MITGLIED im Verein BürgerinneKRAFTwerk!

Deine aktuell Mitgliedschaft im Verein?
nicht registriert
bereits einen Netzpunkt registriert
derzeit ORDENTLICHES MITGLIED
derzeit AUSSERORDENTLICHES MITGLIED

Registriere deine(n) Smartmeter Stromzähler damit erneuerbare Energie einen Weg findet

Smart-Meter-Netzpunkt-Nummer

   Die Netz-Nummer des Smart-Meter Zählers  findest du auf einer Strom-Abrechnung (Beginnt mit AT002000000000000000000..)


Auskunft und Datenschutz

   Bei Fragen oder Unklarheiten zu den Ausführungen wende dich bitte per E-Mail an energiegemeinschaft@schb-aggs.at. Wir geben auch gerne Auskunft zu unseren Datenschutzmaßnahmen.


Bestehende Stromverträge 

  Liefer und Abnahmeverträge bleiben weiter aufrecht und werden durch die Teilnahme an der Energiegemeinschaft nicht verändert. 


Verteilung und Zuweisung 

   Die laufende Zuweisung an die beteiligten Konsumenten der Energiegemeinschaft und Ermittlung der Verbrauchswerte erfolgt durch den Netzbetreiber auf Grundlage der verfügbaren und benötigten Energie.


Verfügbarkeit & Mindestmenge

   In der aktuellen Wachstumsphase der Energiegemeinschaft ist zu erwarten, dass sich der Bedarf an erneuerbarer Energie nicht mit der Verfügbarkeit abdeckt und zu Beginn nur eine geringe Menge je Netzpunkt bereitgestellt werden wird.

  Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Energiegemeinschaft auf Bereitstellung einer Mindestmenge an erneuerbarer Energie. Die Energiegemeinschaft kann eine Zuweisung zurückweisen oder unterbrechen, wenn zu erwarten ist, dass der Versorgungsbedarf des Netzpunkts das Gesamtgefüge der Energiegemeinschaft übermäßig belastet.


Vereins- Mietgliedschaft

   Teilnehmer*innen an der Energiegemeinschaft werden zu EEG-MITGLIEDER im Verein.

   Eine bestehende Mitgliedschaft wird automatisch zu einer EEG-Mitgliedschaft umgewandelt.

Vereinsstatuten findest du auf unserer Hompage unter: www.schb-aggs.at/vereint/verein-statuten

   Die Aufnahme kann unter Angabe sachlich gerechtfertigter Gründe verweigert werden und es werden geleisteten Zahlungen zurück überwiesen.

   

Gesetzliche Beschränkungen

   Großunternehmen und Energiedienstleister können nicht teilnehmen. Gem. § 79 Abs 2 EAG sowie § 16c Abs ElWOG 2010 dürfen sich diese nicht an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft beteiligen.

    Nur Stromzähler (Smart-Meter) die im EVN-Netzbereich dem Umspannwerk Loosdorf zugeordnet sind können an unserer regionalen Energiegemeinschaft teilnehmen.


Rechtsnachfolge bei Tod

   Im Falle des Todes eines EEG-Mitglieds geht dessen Mitgliedschaft, sofern rechtlich zulässig, auf dessen Rechtsnachfolger*in im Eigentum der Verbrauchsanlage über. 

   Ist eine unmittelbare Rechtsnachfolge rechtlich nicht zulässig, hat die Rechtsnachfolgerin im Eigentum der Verbrauchsanlage jedenfalls die Berechtigung, binnen 2 Monaten ab dem Tod des betreffenden Mitglieds durch einseitige Erklärung dessen Mitgliedschaft zu übernehmen. 

   Ist eine Rechtsnachfolge nicht zulässig und erklärt die Rechtsnachfolgerin im Eigentum der Verbrauchsanlage nicht binnen 2 Monaten die Übernahme der Mitgliedschaft, gelten die Bestimmungen zum Ausschluss nach §6 Punkt 6.8 mit dem Zeitpunkt des Todes sinngemäß.


Ausschluss und Verlust

   Ein Vereinsausschluss führt auch zum Verlust der EEG-Mitgliedschaft

Bürger*InnenKRAFTwerk Sch�önbühel-Aggsbach
Schönbühel-Aggsbach welt-offen

Dies ist die Homepage des Verein Bürger*innenKRAFTwerk.

Als Ort der welt-offenen Begegnung werden hier unsere Initiativen und Impulse für gemeinschaftliches Handeln und Tätigwerden vorgestellt.

Logo Verein Bürger*innenKRAFTwerk

Entwickelt für eine aktive Teilnahme und Transparenz im Rahmen des Leuchtturmprojekt © 2021 KLIMARITTER*INNEN

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Projekt eEG BürgerKRAFTwerk

Schönbühel-Aggsbach

(GZ C148180) 

Klimafonds Logo

dieses Projekt wurde aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms „Energiegemeinschaften“ durchgeführt.

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